ÖSTERREICH • Offizielles Verzeichnis für Tiergesundheit & Haustierpflege in Österreich • 990+ Geprüfte Betriebe
Recht & Registrierung • 8 min Lesezeit

Österreichische Heimtierdatenbank: Gesetzliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen

« In Österreich müssen alle Hunde vor der ersten Weitergabe oder spätestens im Alter von 3 Monaten gechippt und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert werden. »

Gesetzliche Pflicht nach § 24a Tierschutzgesetz (TSchG)

In Österreich besteht seit 2010 eine bundesweit verbindliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde. Jeder Welpe muss vor dem ersten Besitzerwechsel oder spätestens im Alter von 3 Monaten von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Bundesministeriums (BMSGPK) registriert werden.

Registrierungspflicht für Zuchtkatzen

Seit der Novelle des Tierschutzgesetzes müssen auch alle Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder mit Zuchtabsicht gehalten werden, verpflichtend gechippt und in der Heimtierdatenbank eingetragen werden.

Wichtige Schritte für Tierhalter

  • 1. Chipimplantation: Der Tierarzt setzt den ISO-Norm-Transponder an der linken Halsseite.
  • 2. Amtliche Registrierung: Die Meldung erfolgt direkt durch den Tierarzt, über die Bezirksverwaltungsbehörde oder über anerkannte Partnerdatenbanken (z. B. AnimalData, Petcard).
  • 3. Adressänderung: Bei Wohnsitzwechsel oder Besitzerwechsel muss die Datenbank unverzüglich aktualisiert werden.