Was besagt die behördliche Bewilligung nach § 31 Tierschutzgesetz für Pensionen?
Offizielle Antwort :
Sie garantiert, dass die Räumlichkeiten, Zwingermaße, Auslaufflächen, Hygienepläne und die Sachkunde der Leitung von der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt geprüft und genehmigt wurden.