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Hundehalter-Vorschriften • 8 min Lesezeit

Sachkundenachweis für Hundehalter in Österreich und der Wiener Hundeführschein

« Wer in Österreich einen Hund anmeldet, muss in den meisten Bundesländern einen Sachkundenachweis erbringen. Welche Kurse und Auflagen gelten? »

Der Sachkundenachweis in den österreichischen Bundesländern

Zur Förderung des Tierwohls und der öffentlichen Sicherheit verlangen die Bundesländer (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg etc.) vor der Anschaffung oder bei der Anmeldung eines Hundes den Nachweis einer Grundausbildung des Halters.

Besonderheiten in Wien (Wiener Hundehaltegesetz)

  • Wiener Sachkundenachweis: Ein 4-stündiger Theoriekurs bei autorisierten Vortragenden vor der Anschaffung eines Hundes.
  • Verpflichtender Hundeführschein: Für Hunde gelisteter Rassen (z. B. Rottweiler, Pitbull, Bullterrier, Staffordshire) und deren Mischlinge ist in Wien das Ablegen des Hundeführscheins gesetzliche Pflicht.

Niederösterreich: Neuer NÖ Hundepass 2023

In Niederösterreich gilt seit Juni 2023 die Pflicht zur Absolvierung eines 3-stündigen Theoriekurses (NÖ Hundepass) sowie der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro pro Hund.