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Tierschutzrecht & Katzen • 7 min Lesezeit

Tierschutzgesetz Österreich: Gesetzliche Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

« In Österreich gilt eine strenge Kastrationspflicht für alle Katzen mit freiem Auslauf, um die unkontrollierte Vermehrung und Tierleid einzudämmen. »

Die 2. Tierhaltungsverordnung im Überblick

Gemäß der 2. Tierhaltungsverordnung zum bundesweiten Tierschutzgesetz (TSchG) müssen alle Katzen mit Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastriert werden, sofern sie nicht zur behördlich gemeldeten Zucht verwendet werden.

Ziele der Kastrationspflicht

  • Eindämmung von Katzenelend und Verwilderung herrenloser Streunerkatzen.
  • Verhinderung der Ausbreitung tödlicher Viruserkrankungen (FIV / Katzen-Aids, FeLV / Katzenleukose).
  • Vermeidung von Revierkämpfen und schweren Bissabszessen bei Katern.