SCHWEIZ • Offizielles Verzeichnis für Tiergesundheit & Haustierpflege in der Schweiz • 1'340+ Geprüfte Betriebe
Recht & Registrierung • 8 min Lesezeit

AMICUS Registrierung und Kennzeichnungspflicht für Hunde in der Schweiz

« In der Schweiz müssen alle Hunde spätestens im Alter von 3 Monaten gechippt und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Schritt-für-Schritt-Anleitung. »

Gesetzliche Pflicht nach der eidgenössischen Tierseuchenverordnung (TSV)

In der Schweiz müssen gemäss Art. 16 der Tierseuchenverordnung alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt oder vor der Weitergabe von einem zugelassenen Tierarzt mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Hundedatenbank AMICUS (betrieben von der Identitas AG) registriert werden.

Ablauf der Erstregistrierung für neue Hundehalter

  • 1. Registrierung bei der Wohngemeinde: Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten, müssen sich zunächst bei ihrer Wohnsitzgemeinde als Hundehalter registrieren lassen, um eine Personen-ID (Person-ID) zu erhalten.
  • 2. Tierarztbesuch: Der Tierarzt verknüpft die Chipnummer des Hundes mit der Personen-ID des Halters in AMICUS.
  • 3. Meldung von Änderungen: Halterwechsel, Adressänderungen oder das Ableben des Tieres müssen innert 10 Tagen direkt in AMICUS und bei der Gemeinde gemeldet werden.

Katzenregistrierung via ANIS

Für Katzen besteht in der Schweiz keine bundesweite Chippflicht, jedoch wird die freiwillige Kennzeichnung und Eintragung in der Heimtierdatenbank ANIS von Veterinärämtern und Tierschutzorganisationen ausdrücklich empfohlen.