Wie ist mein Tier bei Unfall oder Krankheit in der Pension abgesichert?
Offizielle Antwort :
Im Betreuungsvertrag ermächtigen Sie die Pension, bei Bedarf sofort einen Tierarzt oder eine Notfallklinik aufzusuchen. Die Tierarztkosten werden über den Halter abgerechnet oder von der Pensions-Haftpflicht gedeckt.