SCHWEIZ • Offizielles Verzeichnis für Tiergesundheit & Haustierpflege in der Schweiz • 1'340+ Geprüfte Betriebe
Experten-Antwort

Wie ist mein Tier bei Unfall oder Krankheit in der Pension abgesichert?

Offizielle Antwort :

Im Betreuungsvertrag ermächtigen Sie die Pension, bei Bedarf sofort einen Tierarzt oder eine Notfallklinik aufzusuchen. Die Tierarztkosten werden über den Halter abgerechnet oder von der Pensions-Haftpflicht gedeckt.