Muss jeder Hund in der Schweiz obligatorisch in AMICUS registriert sein?
Offizielle Antwort :
Ja. Nach der eidgenössischen Tierseuchenverordnung müssen alle Hunde in der Schweiz spätestens mit 3 Monaten mit einem ISO-Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein. Ersthalter müssen sich zuvor bei ihrer Wohngemeinde anmelden.