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Kantonale Hundegesetze • 8 min Lesezeit

Hundeausbildung und obligatorische Kurse nach kantonalen Hundegesetzen in der Schweiz

« Obwohl der bundesweite SKN-Nachweis 2017 aufgehoben wurde, schreiben viele Schweizer Kantone obligatorische Welpen- und Erziehungskurse vor. »

Kantonale Hoheit bei der Hundeausbildung

Nach der Aufhebung des eidgenössischen Sachkundenachweises (SKN) auf Bundesebene im Jahr 2017 regeln die Kantone die Ausbildungsanforderungen eigenständig über ihre kantonalen Hundegesetze.

Beispiele kantonaler Regelungen

  • Kanton Zürich: Hunde grosser oder massiger Rassen (Rassentypenliste I) müssen obligatorisch Welpenförderung (4 Lektionen), Junghundekurs (10 Lektionen) und Erziehungskurs (10 Lektionen) absolvieren.
  • Kanton Wallis & Tessin: Verpflichtende theoretische und praktische Kurse für alle Hundehalter bzw. für bestimmte Rassen.
  • Kanton Waadt & Genf: Theoretische Prüfungen und praktische Eignungstests für Erst-Hundehalter oder Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Zertifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer

Die Ausbildungskurse dürfen nur von durch das kantonale Veterinäramt anerkannten Hundetrainern mit entsprechendem Fachkundenachweis (FKN/NHB) durchgeführt werden.