Darf ich für Behandlungen zu einem Tierarzt ins grenznahe Ausland fahren?
Offizielle Antwort :
Ja, für den Grenzübertritt in EU-Nachbarländer (Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien) muss das Tier jedoch zwingend gechippt sein, einen gültigen Heimtierpass besitzen und über eine wirksame Tollwutimpfung verfügen.