SCHWEIZ • Offizielles Verzeichnis für Tiergesundheit & Haustierpflege in der Schweiz • 1'340+ Geprüfte Betriebe
Tierbetreuung & Standards • 7 min Lesezeit

Gewerbliche Tierpensionen und Tierhotels in der Schweiz: Bewilligung nach Art. 101/102 TSchV

« Wer in der Schweiz mehr als 5 fremde Tiere gegen Bezahlung betreut, benötigt eine kantonale Bewilligung und eine FBA-Ausbildung. Kriterien für seriöse Tierhotels. »

Gesetzliche Bewilligungspflicht in der Schweiz

Gemäss Art. 101 und 102 der Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) benötigt jede Person, die gewerbsmässig mehr als 5 Hunde oder Katzen oder mehr als 10 Kleintiere zur Betreuung aufnimmt, eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes.

Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA)

Verantwortliche Leiter von Tierpensionen und Tierheimen müssen mindestens den Abschluss einer fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) für Tierbetreuung oder das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Tierpfleger vorweisen.

Wichtige Qualitätskriterien für Tierhalter

  • Gültige kantonale Betriebsbewilligung mit regelmässigen Kontrollen.
  • Geregelte Ruhezeiten, ausbruchsichere Spiel- und Auslaufzonen.
  • Vollständiger Impfschutz aller Gasttiere (inkl. Zwingerhusten- und Katzenschnupfen-Vakzine).