EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Pflicht: Einreisebestimmungen und Tollwutimpfung
Wer mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reist, benötigt den blauen EU-Heimtierausweis. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Was ist der blaue EU-Heimtierausweis?
Der EU-Heimtierausweis ist ein fälschungssicheres Zolldokument und Impfpass für Hunde, Katzen und Frettchen. Er darf in Deutschland nur von ermächtigten praktizierenden Tierärzten ausgestellt werden und ist für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU zwingend vorgeschrieben.
Voraussetzungen für die Ausstellung
- Elektronische Kennzeichnung: Das Tier muss mit einem ISO-Norm-konformen Mikrochip (ISO 11784/11785) an der linken Halsseite gekennzeichnet sein. Die 15-stellige Chipnummer wird im Ausweis eingetragen.
- Gültige Tollwutimpfung: Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und nach dem Einsetzen des Mikrochips verabreicht werden.
- Tierarzt-Ermächtigung: Nur Tierärzte mit behördlicher Ermächtigung dürfen den Ausweis ausstellen und laminieren.
Sonderregelungen in beliebten Reiseländern
Einige Länder fordern zusätzliche Behandlungen: Für Reisen nach Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist eine tierärztliche Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis) 24 bis 120 Stunden vor Einreise erforderlich.
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