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Recht & Steuern

Hundesteuer in Deutschland: Anmeldung, Kosten, Rasselisten und Steuerbefreiung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer in Deutschland. Wie hoch sie ausfällt, wie die Anmeldung erfolgt und welche Ausnahmen gelten.

Rechtliche Grundlagen der Hundesteuer

In Deutschland ist die Hundesteuer eine örtliche Aufwandsteuer, die von den Städten und Gemeinden nach dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben wird. Das Halten von Hunden im Gemeindegebiet unterliegt der Steuerpflicht, während Katzen und andere Kleintiere steuerfrei sind.

Höhe der Hundesteuer in deutschen Städten

Die Höhe der Hundesteuer variiert erheblich zwischen den Kommunen:

  • Berlin: 120 € für den ersten Hund, 180 € für jeden weiteren Hund jährlich.
  • München: 100 € pro Hund im Jahr (ausgenommen Kampfhunde).
  • Köln: 156 € pro Hund jährlich.
  • Frankfurt am Main: 102 € für den ersten Hund, 180 € für den zweiten Hund.
  • Hamburg: 90 € pro Hund im Jahr.

Erhöhte Hundesteuer für sogenannte Listenhunde

Für als gefährlich eingestufte Hunderassen (Listenhunde/Kampfhunde) verlangen viele Gemeinden eine drastisch erhöhte Kampfhundesteuer, die zwischen 600 € und über 1.200 € pro Jahr liegen kann. In einigen Bundesländern kann durch einen Wesenstest (Negativzeugnis) eine Reduzierung erwirkt werden.

Anmeldefristen und Hundesteuermarke

Jeder Hund muss in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Aufnahme in den Haushalt oder nach Vollendung des dritten Lebensmonats beim zuständigen Steuer- oder Bürgeramt angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke, die der Hund am Halsband oder Geschirr sichtbar tragen muss.

Steuerbefreiung und Ermäßigungen

Eine vollständige Steuerbefreiung oder Ermäßigung kann gewährt werden für:

  • Blindenführhunde und zertifizierte Assistenzhunde.
  • Geprüfte Rettungshunde und Diensthunde.
  • Hunde, die aus einem anerkannten Tierschutzverein oder Tierheim adoptiert wurden (oft 1–2 Jahre steuerfrei).
  • Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung) auf Antrag.

Offizielle redaktionelle Publikation • Haustier Dienstleistungen Deutschland

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